Das Mietwertgutachten
Was ist ein Mietwert?
Der Mietwert ist das Entgelt, welches der Mieter dem Vermieter für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache schuldet. Die Nebenkosten werden separat berechnet. Die ortsübliche Miete ist nach § 558 BGB das übliche Entgelt, das in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird.
Wofür wird ein Mietwertgutachten benötigt?
Mietwertgutachten dienen meistens dazu gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen. Im Mietwertgutachten wird die ortsübliche Miete für das beantragte Objekt ermittelt. Damit kann der tatsächliche Mietzins auf Angemessenheit überprüft werden.
Wer kann ein Mietwertgutachten beantragen?
Antragsberechtigte sind
- die Eigentümer des jeweiligen Grundstückes
- Eigentümer von grundstücksgleichen Rechten (Pachtverhältnisse, Erbbauberechtigte o.ä.).
- vom Eigentümer bevollmächtigte Personen