Das Mietwertgutachten
Was ist ein Mietwert?
Der Mietwert ist das Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache schuldet. Nebenkosten werden separat berechnet. Nach § 558 BGB ist die ortsübliche Miete das übliche Entgelt, das in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird.
Wofür wird ein Mietwertgutachten benötigt?
Mietwertgutachten sind oft notwendig, um gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen. Weitere Verwendungszwecke sind:
- Finanzamt: Zum Nachweis kalkulatorisch angesetzter Mieten für eigengenutzte Räume.
- Überprüfung der Angemessenheit: Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete für das beantragte Objekt und Überprüfung des tatsächlichen Mietzinses auf Angemessenheit.
Wer kann ein Mietwertgutachten beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer des jeweiligen Grundstückes: Die direkten Besitzer der Immobilie.
- Eigentümer von grundstücksgleichen Rechten: Personen mit Pachtverhältnissen, Erbbaurechten oder ähnlichen Rechten.
- Vom Eigentümer bevollmächtigte Personen: Beauftragte, die im Namen des Eigentümers handeln.
Ein Mietwertgutachten kann von jedem Berechtigten für seine individuellen Zwecke in Auftrag gegeben werden.
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