Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten)
Was ist der Marktwert?
Als Marktwert (Verkehrswert) eines Grundstücks wird der Wert bezeichnet, der sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, d.h. ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse erzielen lässt. Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden dabei alle rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und die Lage berücksichtigt. Verkehrswerte werden ermittelt für:
- Unbebaute Grundstücke
- Bebaute Grundstücke
- Grundstücksteile mit oder ohne bauliche Anlagen
- Rechte an Grundstücken (Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte etc.)
Wofür wird ein Marktwertgutachten benötigt?
Ein Verkehrswertgutachten ist u.a. hilfreich:
- als Grundlage für Verkaufs- bzw. Kaufverhandlungen
- für die Auseinandersetzung der Erben im Erbfall
- in Ehescheidungsfällen für gerichtliche Entscheidungen
- in Zwangsversteigerungsverfahren
- zum Nachweis bei Kreditinstituten
Wer kann ein Mietwertgutachten beantragen?
Antragsberechtigte sind
- die Eigentümer des jeweiligen Grundstückes
- Eigentümer von grundstücksgleichen Rechten (Pachtverhältnisse, Erbbauberechtigte o.ä.).
- vom Eigentümer bevollmächtigte Personen
Ein Verkehrswertgutachten kann jeder Berechtigte für seine Zwecke in Auftrag geben.