Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten)
Was ist der Marktwert?
Der Marktwert (Verkehrswert) eines Grundstücks ist der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. Zur Ermittlung des Verkehrswertes werden alle rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und die Lage berücksichtigt. Verkehrswerte werden für folgende Objekte ermittelt:
- Unbebaute Grundstücke
- Bebaute Grundstücke
- Grundstücksteile mit oder ohne bauliche Anlagen
- Rechte an Grundstücken (Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte etc.)
Wofür wird ein Marktwertgutachten benötigt?
Ein Verkehrswertgutachten ist in vielen Situationen hilfreich, darunter:
- Verkaufs- und Kaufverhandlungen: Als fundierte Grundlage zur Bestimmung eines angemessenen Verkaufspreises.
- Erbauseinandersetzungen: Für die gerechte Aufteilung des Nachlasses unter den Erben.
- Ehescheidungen: Zur Unterstützung gerichtlicher Entscheidungen über die Vermögensaufteilung.
- Zwangsversteigerungsverfahren: Um den Wert des zu versteigernden Objekts zu ermitteln.
- Kreditnachweise: Zum Nachweis des Immobilienwertes bei Kreditinstituten.
Wer kann ein Marktwertgutachten beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer des jeweiligen Grundstückes: Die direkte Besitzer der Immobilie.
- Eigentümer von grundstücksgleichen Rechten: Personen mit Pachtverhältnissen, Erbbaurechten oder ähnlichen Rechten.
- Vom Eigentümer bevollmächtigte Personen: Beauftragte, die im Namen des Eigentümers handeln.
Ein Verkehrswertgutachten kann von jedem Berechtigten für seine individuellen Zwecke in Auftrag gegeben werden.
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